Urheberrecht: BGH zu Musical-Rechten ("Musical-Starlights")
Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 03.07.2008 entschieden, unter welchen Voraussetzungen die Aufführung eines Musicals als bühnenmäßige Aufführung anzusehen ist (BGH, Urt. v. 03.07.2008, I ZR 204/05).

Die Klärung dieser Voraussetzungen ist deshalb von Bedeutung, weil die Urheber der GEMA zwar die Aufführungsrechte an Werken der Tonkunst übertragen, sich aber das Recht zur bühnenmäßigen Aufführung dramatisch-musikalischer Werke vorbehalten. Auf diese Weise behalten sie die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wem sie unter welchen Bedingungen das Recht zur bühnenmäßigen Aufführung ihrer Werke einräumen.

Die Klägerin, die Disney Enterprises Inc., ist Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an den Musicals "Die Schöne und das Biest", "Der Glöckner von Notre Dame", "Der König der Löwen" und "Aida". Die Beklagte ist eine deutsche Konzertagentur, die im Rahmen von Tourneen bundesweit Aufführungen unter dem Titel "The Musical Starlights of Sir Andrew Lloyd Webber and The Disney Musical Productions" veranstaltet. Die Klägerin ist der Auffassung, die Beklagte führe bei diesen Veranstaltungen die Disney-Musicals bühnenmäßig auf, ohne hierzu berechtigt zu sein. Sie hat die Beklagte daher auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Schadensersatz in Anspruch genommen.

Die Vorinstanzen haben der Klage stattgegeben. Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Beklagten zurückgewiesen. Er hat entschieden, dass eine bühnenmäßige Aufführung lediglich erfordert, dass nicht nur der Eindruck von zusammenhanglos aneinandergereihten Handlungselementen und Musikstücken entsteht, sondern ein sinnvoller Handlungsablauf erkennbar wird. Dabei kommt es für eine Aufführung des geschützten Werkes - so der BGH - nicht darauf an, ob einem Betrachter der Handlungsablauf des benutzten Werkes insgesamt oder zumindest großteils vermittelt wird. Vielmehr reicht es aus, wenn das Publikum den gedanklichen Inhalt eines Bestandteils, also etwa einer Szene dieses Werkes, erkennen kann. Diese Voraussetzungen waren nach den Feststellungen des Berufungsgerichts im Streitfall erfüllt. Danach hatte die Beklagte in ihrer Show einige der wichtigsten Schlüsselszenen und die bekanntesten Songs der Disney-Musicals zusammengestellt und unter Verwendung von Kostümen und Bühnenbildern szenisch dargestellt. Dadurch hatte sich für das Publikum ein geschlossenes Bild des Gesamtwerks oder eines abgrenzbaren Bestandteils des Gesamtwerks ergeben.

Urteil vom 3. Juli 2008 - I ZR 204/05 - Musical-Starlights -
LG Frankfurt am Main - Urteil vom 2. Februar 2005 - 2/6 O 27/04 -
OLG Frankfurt - Urteil vom 1. November 2005 - 11 U 7/05 -

Quelle: Pressemitteilung des BGH vom 04.07.2008

Haben Sie Fragen zum Urheberrecht, Literaturrecht, Fotorecht oder Multimediarecht? Kontaktieren Sie uns: Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Florian Giese.

Gerne erstellen wir Ihnen für eine eventuelle Beratung oder Vertretung einen unverbindlichen Kostenvoranschlag. >> E-Mail-Kontakt

(Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen abgeschickte Nachricht nicht geeignet ist mit uns ein Mandatsverhältnis herzustellen. Dieses Kontaktformular dient der rein informatorischen Kontaktaufnahme. Beachten Sie dies insbesondere bei Angelegenheiten, in denen Fristen zu wahren sind. Eine Beratung oder ständige Korrespondenz per E-Mail findet nur nach vorheriger ausdrücklicher Absprache mit uns statt. Dieses Kontakt-Formular ist nicht für Werbung per E-Mail vorgesehen. Werbung ist nicht erwünscht. Datenschutz: Ihre Daten werden für die Dauer der Korrespondenz gespeichert, lediglich für diesen Zweck genutzt und Dritten nicht zugänglich gemacht.)

Weitere aktuelle Rechtsprechung zum Urheberrecht

Landgericht München I: Kriminalroman "Tannöd" kein Plagiat
Lizenzschadenersatz und Abmahnkosten wg. Urheberrechtsverletzung an einer Fotografie
Bundesgerichtshof: Architektur-Urheberrecht und kirchliches Selbstbestimmungsrecht
OLG Düsseldorf: Engel aus Maria Laach genießt Urheberrechtsschutz
Landgericht München: Hugo v. Hofmannsthal gegen Richard Strauss
Bundesgerichtshof: Mauerbild als Staatsgeschenk
Landgericht München: Streit um Pumuckl's Freundin
Landgericht München: Unterlassungsanspruch gegen Betreiber von Usenet-Server
Landgericht Frankfurt a.M.: Keine Urheberrechtsverletzung durch Weitergabe von Abstracts
Landgericht München: Handel mit 'gebrauchten' Softwarelizenzen
Bundesgerichtshof: Schadenersatz für den unerlaubten Abdruck von Pressefotos in Tageszeitung
Bundesgerichtshof: DVD keine neue Nutzungsart gegenüber Videokassetten

 >> Impressum/Pflichtangaben/Nutzungsbedingungen/Datenschutzhinweis
 © 1999-2008 für alle Inhalte & Design Giese Rechtsanwälte/Rechtsanwalt Florian Giese
 >> Bildquellen: © Hemera Technologies Inc./www.photocase.com/Apple Computer Inc.

Aktuelles
Rechtsnachrichten
In dieser Rubrik informieren wir Sie über Neuigkeiten aus Rechtsprechung und Medienwirtschaft. Die Meldungen können auch als Newsletter bezogen werden. mehr ...
Rechtsprechung
Medienrecht: BGH - Zur Verantwortlichkeit des Betreibers eines Internetforums

Domainrecht: BGH - Domainnameregistrierung durch Vertreter zulässig

Medienrecht: BGH - Bezeichnung "Terroristentochter" kann im Kontext zulässig sein

Urheberrecht: LG Frankfurt a.M. - Keine Urheberrechtsverletzung durch Weitergabe von Abstracts

Medienrecht: BGH - Telefonwerbung gegenüber Gewerbetreibenden verboten

Wettbewerbsrecht: LG München - Abmahnungen gegen Online-Shops

Wettbewerbsrecht: LG München - Adwords-Werbung für Rechtsanwälte verboten

Markenrecht: OLG Karlsruhe - Markenverletzung durch SPAM-Mail

Medienrecht: LG Hamburg - 200.000 EUR Schadenersatz für Joschka Fischer

Bildnisrecht: BGH - Foto eines Politikers in der Werbung

Wettbewerbsrecht: BGH - Werbung einer Brauerei für Regenwaldprojekt

Markenrecht: BGH - Zum Schutz einer dreidimensionalen Marke - "Lindt GOLDHASE"

Markenrecht: BPatG - "Product Concept" nicht eintragungsfähig