Abmahnung und Unterlassungserklärung
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>> Typische Rechtsgrundlagen einer Abmahnung
Die Abmahnung kann als sog. streitschlichtendes außergerichtliches Werkzeug des Inhabers eines geistigen, gewerblichen oder sonstigen Schutzrechts, eine Vielzahl von Rechtsgrundlagen haben. Das Ziel einer Abmahnung ist stets die Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen und die Einforderung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung von dem Unterlassungsschuldner durch den Unterlassungsgläubiger.

Gegenstände einer Abmahnung und eines Unterlassungsanspruches
  • Urheberrechtsverletzung an Fotografien, Texten, Software, Musik-/Filmwerken, Datenbanken
  • Markenverletzung durch die Nutzung identischer oder ähnlicher Markenzeichen Dritter
  • Wettbewerbsverletzung durch unlautere Werbemaßnahmen im Internet, Print oder sonstigen Medien
  • Verletzung eines Geschmacksmusters durch die Nachahmung fremder Designleistungen
  • Verletzung eines Gebrauchsmusters oder Patents durch die Nachahmung fremder Erfindungen
  • Medienrecht: Falsche Berichterstattung, Rufschädigung und die Verletzung des Rechts am eigenen Bild

>> Abmahnung erhalten? Kompetente Rechtsberatung durch Rechtsanwalt
Sie brauchen Hilfe und Beratung wegen einer Abmahnung im Urheber-, Marken-, Wettbewerbs-, Design- und Medienrecht ? Bei uns erhalten Sie fachkundige und erfahrene Beratung sowie Vertretung gegenüber den abmahnenden Unternehmen und Anwaltskanzleien.

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Bundesgerichtshof: DVD keine neue Nutzungsart gegenüber Videokassetten

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