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>> Typische Rechtsgrundlagen einer Abmahnung
Die Abmahnung kann als sog. streitschlichtendes außergerichtliches Werkzeug des Inhabers eines geistigen, gewerblichen oder sonstigen Schutzrechts, eine Vielzahl von Rechtsgrundlagen haben. Das Ziel einer
Abmahnung ist stets die Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen und die Einforderung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung von dem Unterlassungsschuldner durch den Unterlassungsgläubiger.
Gegenstände einer Abmahnung und eines Unterlassungsanspruches
Urheberrechtsverletzung an Fotografien, Texten, Software, Musik-/Filmwerken, Datenbanken
Markenverletzung durch die Nutzung identischer oder ähnlicher Markenzeichen Dritter
Wettbewerbsverletzung durch unlautere Werbemaßnahmen im Internet, Print oder sonstigen Medien
Verletzung eines Geschmacksmusters durch die Nachahmung fremder Designleistungen
Verletzung eines Gebrauchsmusters oder Patents durch die Nachahmung fremder Erfindungen
Medienrecht: Falsche Berichterstattung, Rufschädigung und die Verletzung des Rechts am eigenen Bild
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